Reisebedingungen

Diese Bedingungen betreffen ausschließlich die die von Bavarian Golf Company GmbH (im folgenden: Bavarian Golf oder “wir“) und sollen, soweit sie in den Vertrag wirksam einbezogen werden, die Rechtslage transparent darstellen und fair regeln. Eventuelle individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.

 

Vorab:

Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Verträge über von uns angebotene Reisen und eventuelle begleitende Vermittlungsleistungen nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender Einladung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten für Sie die gesetzlichen Rücktritts-und Kündigungsregelungen, die in Ziffer 4.4,5, und 6 dieser Bedingungen behandelt sind.

Wir sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und entscheiden darüber im Einzelfall. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist unabhängig davon der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung und Vertragsabwicklung/ Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Der Verwendung für Werbung können Sie jederzeit widersprechen, Mitteilung an die angegebenen Kontaktdaten genügt. Nach der seit 25.5.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77. Der Name des Verantwortlichen gemäß DSGVO ist bei den Kontaktdaten angegeben. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung, jedoch mindestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.

 

  1. Buchung / Vertragsschluss

1.1 Die Anmeldung (Buchung) kann durch die Nutzung des Anmeldeformulars auf unserer Homepage erfolgen. Mit Absendung der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages an, er ist an sein Angebot 10 Tage ab Zugang bei  BAVARIAN GOLF gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn eine inhaltlich dem Angebot entsprechende Buchungsbestätigung in Textform durch BAVARIAN GOLF beim Kunden innerhalb der Bindungsfrist zugeht.

1.2 Ändernde oder ergänzende Abreden zu in Flyern oder auf der Homepage beschriebenen Leistungen oder diesen Geschäftsbedingungen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung mit BAVARIAN GOLF. Sie sollte aus Beweisgründen in Textform getroffen werden.

 

  1. Wichtiges zu besonderen Anforderungen und Voraussetzungen/eingeschränkte Mobilität/Leistungsänderungsvorbehalt
  2. Wie jede Sportart ist Golf mit Verletzungsrisiken verbunden und seine Ausübung setzt ein ausreichendes Maß an Fitness, Belastbarkeit und Anpassung an das örtliche Klima voraus. Denken Sie daran, wenn Sie ihre Reise auswählen und achten Sie auch während der Reise auf ihre Tagesform und die dieser angemessene Belastung. Bitte beachten Sie auch die Etikette, die Platzregeln und etwaige Hinweise und Anweisungen des Trainers.

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind unsere Reisen und die dabei besuchten Hotels nicht uneingeschränkt geeignet – im Bedarfsfall beraten wir Sie gerne individuell.

  1. Wir tun im Rahmen des Zumutbaren alles uns Mögliche, um das Programm so durchzuführen, wie es ausgeschrieben ist. Durch Witterungseinflüsse (z. B. Dauerregen, Gewitter) und ihre Folgen oder ähnliche, für uns nicht beeinflussbare oder vorhersehbare Geschehnisse (z. B. behördliche Anordnungen) kann es jedoch vorkommen, dass der vorgesehene Golfplatz nicht sicher oder sinnvoll bespielt werden kann. Wir behalten uns für diese Fälle Änderungen vor und versuchen, ihnen Alternativen anzubieten, soweit möglich. Selbstverständlich erstatten wir Ihnen eventuell ersparte Platzgebühren und nicht erbrachte Leistungen.

 

  1. Zahlung / Anzahlung

Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind vor Reiseende nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 r Abs. 3 BGB zu leisten. Den Sicherungsscheines übermitteln wir Ihnen im Regelfall mit der Buchungsbestätigung. Im Anschluss erhalten Sie die Rechnung, Der Reisepreis ist spätestens 20 Tage vor Reisebeginn fällig. Nach Erhalt der Zahlung erfolgt der Versand der Reiseunterlagen.

 

  1. Rücktritt durch den Kunden / Vertragseintritt eines Ersatzteilnehmers

4.1 Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann kann der Kunde vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB).

4.2 Abgesehen von dem in Ziffer 5.1 geregelten Fall kann der Kunde vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten (Storno). BAVARIAN GOLF hat dann jedoch den gesetzlichen Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h Abs. 1 und 2, Satz zwei BGB). BAVARIAN GOLF ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung näher zu begründen und trägt im Fall einer gerichtlichen Streitigkeit hierzu die Darlegungs- und Beweislast.

4.3 In allen Fällen des Rücktritts verliert BAVARIAN GOLF den Anspruch auf den Reisepreis selbst und muss darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.

4.4 Innerhalb. einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. BAVARIAN GOLF kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen tatsächlich entstanden sein.

 

  1. Einseitige Vertragsbeendigung durch BAVARIAN GOLF

5.1 Ist BAVARIAN GOLF aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (vgl. Ziffer 5.1, Satz zwei) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann BAVARIAN GOLF vor Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes ihren Rücktritt erklären. Es gilt dann Ziffer 4.3.

5.2 BAVARIAN GOLF kann im Fall des Nichterreichens einer vertraglich festgelegten Mindestteilnehmerzahl unter Einhaltung einer Frist von spätestens 21 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.

5.3 In diesen Fällen verliert BAVARIAN GOLF den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

  1. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

6.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reisende von BAVARIAN GOLF Abhilfe verlangen. Dieser kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.

6.2 Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei von BAVARIAN GOLF veranstalteten Reisen vom Reisenden zunächst unverzüglich an die Reiseleitung von BAVARIAN GOLF zu richten. Soweit möglich und zumutbar sind sie ggf. auch an BAVARIAN GOLF direkt (Kommunikationsdaten am Ende der Bedingungen, gegebenenfalls mitgeteilte Notrufnummer für dringende Fälle) zu richten.

6.3 Leistet BAVARIAN GOLF nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, ohne hierzu nach Ziffer 6.1 berechtigt zu sein, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist.

6.4 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Kunde, soweit nicht die Abhilfe durch eine schuldhafte Unterlassung der Mängelanzeige vereitelt wurde (in diesem Fall entfallen die Ansprüche!), einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Beschränkungen der Rechtsfolgen eines Mangels in Fällen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände ergeben sich aus §§ 651 k Abs. 4 u. 5, 651 n Absatz 1,.Nr. 3 BGB.

6.5 Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt so kann der Reisevertrag vom Kunden gekündigt werden. Zuvor hat der Kunde eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Abhilfe notwendig ist. Zu weiteren Einzelheiten der Kündigung sowie von Minderung und Schadenersatz siehe §§ 651 k bis 651 o BGB.

 

  1. Zusätzliche Pflichten der Reiseleitung, Beistandsleistung

Die jeweilige Reiseleitung von BAVARIAN GOLF ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie ist Im Fall der Leitung der Reise durch Angestellte oder sonstige Vertragspartner von BAVARIAN GOLF  nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen BAVARIAN GOLF anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen. (Sehr häufig erfolgt die Reiseleitung durch den Geschäftsführer von BAVARIAN GOLF, Herrn Phil Chandler, dessen Befugnisse sind selbstverständlich nicht beschränkt).

Gerät der Reisende während der Reise in Schwierigkeiten, so hat BAVARIAN GOLF die nach § 651 q BGB geschuldeten, angemessenen Beistandsleistungen zu erbringen.

 

  1. Versicherungen

BAVARIAN GOLF empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

 

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

9.1 Bei der allgemeinen Information über solche Bestimmungen geht BAVARIAN GOLF vom zu diesem Zeitpunkt bekannten Stand für deutsche Staatsbürger aus, soweit Besonderheiten oder persönliche Umstände nicht ersichtlich sind oder mitgeteilt werden. Bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. Doppelte Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung.

9.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. BAVARIAN GOLF wird sich bemühen, den Kunden von Änderungen unverzüglich zu unterrichten, es wird jedoch empfohlen, auch selbst die Medien zu verfolgen.

9.3 Der Teilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Allgemeine Informationen erteilen Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

 

  1. Haftungsbeschränkungen für BAVARIAN GOLF als Reiseveranstalter

10.1 Die reisevertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.

10.2 Die Haftung von BAVARIAN GOLF gegenüber dem Teilnehmer auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis 4.100,00 € haftet BAVARIAN GOLF jedoch unbeschränkt.

 

  1. Verjährung

Soweit Ansprüche des Teilnehmers nach § 651 i Abs. 3 BGB betroffen sind, verjähren diese in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

 

  1. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung

Die Ausschreibung im Flyer bzw. im Internet kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen des Angebotes bleiben daher bis zu unserer auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung vorbehalten.

 

13.Sonstiges

Es gelten ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere – soweit deutsches Recht anwendbar ist – §§ 651a ff BGB

Veranstalter:

Bavarian Golf Company Sportveranstaltungs- und Sportartikelvertriebs-GmbH
Amtsgericht München – Registernummer: HRB 83789

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer und Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften: Philip Alan Chandler

Zweibrückenstr. 19
80331 München

Telefon: 089 2303 2048
Telefax: 089 2423 1469
E-Mail: info@bavarian-golf-company.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 129315771